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Wiens Salzamt: Neoliberalismus und der Fonds Soziales Wien
von Perspektiven


Die Stichwörter „Soziale Gerechtigkeit“, „Inklusion statt Exklusion“ und „Mindestsicherung“ sind im „Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ in aller Munde. Auch die Stadt Wien, namentlich die Wiener SPÖ, rühmt besonders die flächendeckende soziale Sicherheit in der Stadt. Dass Wien so lebenswert sei, ist laut Sonja Wehsely, Sozial- und Gesundheitsstadträtin, „kein Zufall, sondern das Ergebnis langjähriger erfolgreicher sozialdemokratischer Politik.“ Ob der Ausbau sozialer Sicherungsleistungen seit den 1950er Jahren kontinuierlich fortgeschritten ist oder ob nicht auch – speziell in Wien – relevante Sicherungslücken und strukturelle Ungerechtigkeiten bestehen, wird im Folgenden thematisiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf neoliberale Entwicklungen in der Sozialpolitik gelegt. Dabei sollen Erläuterungen zum 2004 eingeführten Fonds Soziales Wien (FSW) exemplarisch darstellen, was Sozialpolitik im Neoliberalismus konkret bedeutet und welche Probleme diese Art von Politik mit sich bringt. Es zeigt sich, dass das „rote“ Wien nicht mehr annähernd so sozial ist, wie es vorgibt zu sein.

Eine kurze Geschichte des Keynesianischen Wohlfahrtsstaates
Mit dem Erstarken der ArbeiterInnenbewegung im 19. Jhdt. wurden erste Schritte zur Etablierung von national unterschiedlich ausgestalteten Wohlfahrtsregimen erkämpft. Einen beachtenswerten Ausbau erfuhren die Wohlfahrtsstaaten (WFS) in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg. Wesentliche Voraussetzungen waren die damaligen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse, die Stärke der internationalen ArbeiterInnenbewegung, aber auch die Systemkonkurrenz zwischen Ost und West, die den Druck auf die herrschenden Klassen vergrößerte Zugeständnisse zu machen.
Ab Mitte des 20.Jahrhunderts führte die Durchkapitalisierung der Gesellschaft zu weitreichenden Veränderungen der sozialen Beziehungen und Lebensverhältnisse. Der „Keynesianischen Wohlfahrtstaat“ etablierte sich. Eine seiner wichtigsten Funktionen bestand darin, den Massenkonsum als wichtigen Bestandteil des fordistischen Akkumulationsmodells zu stabilisieren. Die sozialen Lagen wurden dadurch gleichförmiger und „die Eingliederung in das Lohnverhältnis, die direkte Abhängigkeit vom Kapitalverwertungsprozess (wurde) zum Massenschicksal (…)“. Diese Veränderungen führten zum Auftreten neuer sozialer Risiken, was zur Folge hatte, dass die Sicherung des Einkommens im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter durch kollektive Schutzmaßnahmen zunehmend thematisiert wurde. Es wurde ein umfangreiches System der staatlichen Unterstützung für sogenannte Notlagen sowie eine staatliche Sozialversicherung entwickelt, welche verhindern sollten, dass Individuen in großer Zahl aus dem fordistischen Produktions- und Reproduktionskreislauf herausfallen. Zugleich sollte durch ein Selektions- und Kontrollsystem die notwendige Arbeitsmotivation gewährleistet werden. Diese staatliche Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen können allerdings nicht nur funktional interpretiert werden, sind es doch Errungenschaften, die hart erkämpft wurden.

Hin zum Schumpeter’schen Leistungsstaat
Veränderungen in der globalen Ökonomie – wie neue Schlüsseltechnologien und die wachsende Internationalisierung der Ökonomie – führten ab Mitte der 1970er Jahre zu ökonomischen Umstrukturierungen in den Nationalstaaten und damit auch zu Umstrukturierungen in den nationalen Sozialstaaten. Der Staatstheoretiker Bob Jessop spricht in diesem Zusammenhang vom Übergang des Keynesianischen Wohlfahrtsstaates zum Schumpeter’schen Leistungsstaat. Letzterer zeichne sich sozialpolitisch durch eine Reorientierung der Sozialpolitik auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes aus. Konkreter ausgedrückt ist der Schumpeter’sche Leistungsstaat ein aktivierender Sozialstaat, dessen Kernziele es sind, die Sozialausgaben zu reduzieren und die dekommodifizierenden Elemente des Keynesianischen Wohlfahrtstaates – d.h. diejenigen Sozialleistungen, die den Zwang zur Lohnarbeit in spezifischen Fällen wie z.B. Krankheit vermindern – wieder abzubauen. Sozialpolitik wird im Schumpeter’schen Leistungsstaat nur mehr dann als legitim erachtet, wenn sie produktivkraftsteigernd ist. Ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt die bedrohte Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Nationalstaates. In der Folge ändern sich Zweck und Mittel wohlfahrtsstaatlicher Interventionen grundlegend: „Nicht der problemadäquate Schutz vor sozialen Risiken und die Korrektur der marktvermittelten Einkommenspolarisierung, sondern der Beitrag der Sozialpolitik zur Konsolidierung der Staatshaushalte, zur Reduzierung der Personalzusatzkosten und zur Deregulierung des Arbeitsrechts- und Tarifsystems avancierten zum Erfolgskriterium einer ´modernen` Sozialpolitik“.

Von welfare zu workfare
Seinen konkreten politischen Ausdruck findet der neoliberale Sozialstaat in der Politik des workfare, deren zentrales Element die Bindung des Bezugs von sozialen Leistungen an Gegenleistungen darstellt. Aktivierung als oberstes Ziel der Sozialpolitik bedeutet in erster Linie die Sicherung von Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung der Arbeitsmarktflexibilität. Oft geht damit auch die Ausübung von Zwang auf LeistungsempfängerInnen und die Androhung von Sanktionen bei Nicht-Einhaltung von Vereinbarungen einher. Menschen mit schweren Behinderungen oder Langzeit-Obdachlose, die strukturell vom Ersten Arbeitsmarkt ferngehalten werden, trifft diese Politik besonders, da von ihnen erwartet wird, dass sie Gegenleistungen (wie beispielsweise permanente Ausweisungspflicht oder die unbedingte Teilnahme an Arbeitstrainings) erbringen um die soziale Unterstützung, die sie dringend benötigen, zu erhalten. Loïc Wacquant spricht in diesem Zusammenhang vom Übergang vom „fürsorgenden“ zum „strafenden“ Staat. „Keine Rechte ohne Pflichten“ oder „von nichts kommt nichts mehr“ – so könnte die neue sozialpolitische Devise kurz und knapp zusammengefasst werden.

Du bist arm? Selbst schuld!
Mit diesem Wandel von welfare zu workfare ging auch die gesellschaftliche Etablierung eines vollkommen neuen Menschenbildes einher. Während in Zeiten des Ausbaus wohlfahrtsstaatlicher Programme Armut oder Arbeitslosigkeit in den Kontext gesellschaftlichen Versagens gestellt wurden, so wird in Zeiten des neoliberalen Sozialstaates die Eigenverantwortung der Individuen besonders betont. Der/Die Einzelne wird von gesamtgesellschaftlichen Instanzen gelöst betrachtet und seine/ihre individuelle Rolle als „sein eigenes Kapital, sein eigener Produzent und seine eigene Einkommensquelle“ betont. Dieses neue Menschenbild hat katastrophale Auswirkungen auf die gesellschaftliche Positionierung gegenüber Personen, die soziale Hilfeleistungen benötigen: Sie gelten entweder – gemäß der Ideologie einer culture of poverty – als unfähig ihr eigenes Leben zu meistern, oder als zu wenig qualifiziert, um den Ansprüchen des Marktes gerecht zu werden. Prinzipiell werden Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Bedürftigkeit als individuelle Defizite bezeichnet, die vom Staat kaum und wenn dann nur durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verändert werden können. Eine Konsequenz dieses Menschenbildes ist, dass bestimmte Bevölkerungsteile – die sogenannte Neue Unterschicht oder stadträumlich ausgegrenzte Jugendliche – als desintegriert und als „Gefahr für die Demokratie“ erachtet werden. Die Tatsache, dass Armut und soziale Bedürftigkeit keineswegs selbst verschuldet sind, sondern im kapitalistischen System gesellschaftlich verursacht und teilweise sogar gewollt sind, wird durch diesen Diskurs vollkommen verschleiert.

Folgen einer „Politik des Forderns und Förderns“
ProduzentInnen wie EmpfängerInnen sozialer Dienstleistungen sind gleichermaßen von dieser „Politik des Forderns und Förderns“ betroffen: Erstens wird der Leistungsbezug kontinuierlich an mehr Voraussetzungen gebunden und das Leistungsgefüge zunehmend restriktiver ausgestaltet. Die Folge ist, dass immer weniger Menschen immer weniger Sozialleistungen zugesprochen werden. Zweitens werden soziale DienstleisterInnen permanent in Weiterbildungsprogramme gedrängt, was einerseits zu Professionalisierung und damit verbesserter Qualität sozialer Arbeit führt, oft aber auch Leistungsdruck und psychische Belastungen für die Betroffenen mit sich bringt. Drittens werden die Sozialverwaltungen zunehmend nach betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien umgebaut, was einerseits zu einer erhöhten Bürokratisierung führt und andererseits dem Bereich der sozialen Dienstleistungen vielfach nicht angemessen ist.
Seit den 1990er Jahren führen zudem Verwaltungsreformen unter dem Schlagwort New Public Management dazu, „dass öffentliche Einrichtungen zwar noch öffentlich sind, sich aber zunehmend wie private verhalten: Nicht mehr gemeinnützige Ziele stehen im Vordergrund, sondern betriebswirtschaftliche Effizienz.“ Dem Ziel der Ausgabenreduktion folgend, sollen Ressourcen effizienter gestaltet und Qualitätsverbesserung über den „freien Markt“ ermöglicht werden. Öffentliche Verwaltungen und Dienstleistungen werden ausgegliedert, kommunaler Besitz verkauft, Beschäftigungsverhältnisse dereguliert und Managementtechniken im Bereich öffentlicher Dienstleistungen eingeführt.
Im Bereich der sozialen Dienstleistungen führt dieser neoliberale Umbau der Verwaltungen zu weitreichenden Veränderungen:
1. KlientInnen werden zu KundInnen umdefiniert, die auf einem freien Markt das beste Angebot wählen sollen, auch wenn sie dazu oft nicht in der Lage sind.
2. Es kommt zu Einsparungen auf Kosten der Qualität: Billigst- statt BestbieterInnen setzen sich durch.
3. Damit verbunden ist die Deregulierung der Beschäftigungsverhältnisse und der Anstieg des Anteils atypisch Beschäftigter.
4. Zwischen öffentlichen Financiers und gemeinnützigen TrägerInnen werden Leistungsverträge eingeführt, die zumeist zeitlich befristet sind und es sozialen TrägerInnenorganisationen zunehmend erschweren, ihre Arbeit zu planen.
5. Die Vorstellung setzt sich durch, dass soziale Dienstleistungen operationalisier- und messbar wären. Abgesehen von der Frage, ob und wie man Fortschritt im Bereich des Sozialen eigentlich messen soll, führt diese Vorstellung zu einem wachsenden Zeitaufwand für rein quantitative Leistungsdokumentation und weniger Zeit für die eigentliche Arbeit. Darüber hinaus werden hierdurch implizit die Kontrollmechanismen eines „strafenden Staates“ eingeführt.

Soziale Sicherung in Österreich
Die Etablierung eines relativ weitreichenden Systems der sozialen Sicherung hat sich in Österreich weniger durch aktive Kämpfe der ArbeiterInnenklasse als durch sozialpartnerschaftliche Aushandlungsprozesse vollzogen. Als zentrale Sozialpolitikbereiche können die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung und Sozialhilfe), die Regelung der Arbeitsbedingungen und -beziehungen, die (Mit-)Steuerung des Arbeitsmarktes und diverse familienbezogene Leistungen ausgemacht werden.
In einer der gängigsten Typologisierungen der international vergleichenden WFS-Forschung entspricht der österreichische WFS dem konservativen Typ. Dieser ist stark lohnarbeitszentriert und baut bei der Erbringung von Versorgungsleistungen auf die (heterosexuelle) Kleinfamilie. Das heißt im Konkreten, dass in Österreich die Integration in den Erwerbsarbeitsmarkt die zentrale Voraussetzung für den Bezug von Sozialversicherungsleistungen (im Falle von Alter, Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit) ist. Aus geschlechterkritischer Perspektive bedeutet dies zweierlei: Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern, in denen soziale Dienstleistungen vom Staat zur Verfügung gestellt werden, hängt die Pflege und Versorgungsleistung (beispielsweise von Älteren und Kinder) in Österreich an den Familien und fällt damit traditionell in den Verantwortungsbereich der Frauen. Andererseits führt die Tatsache, dass sich Frauen tendenziell nicht in Normalarbeitsverhältnissen, d.h. in unbefristeter Vollbeschäftigung befinden, dazu, dass sie meist nur indirekt bei ihrem Partner mitversichert sind und dadurch strukturelle Abhängigkeiten verstärkt werden. Klassen- und geschlechterspezifische Einkommensungleichheiten werden darüber hinaus durch die Äquivalenzrelation zwischen der Höhe und Dauer der geleisteten Versicherungsbeiträge und durch die Höhe der finanziellen Sozialleistungen (Geldleistungen in der Krankenversicherung, Arbeitslosengeld/Notstandhilfe und Alterspension) reproduziert. Generell lässt sich allerdings beobachten, dass das Normalarbeitsverhältnis zunehmend erodiert, so dass ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung von eigenständiger sozialstaatlicher Absicherung ausgeschlossen wird.

Sozialhilfe
Ergänzend zur Sozialversicherung gibt es das zweite Netz der sozialen Sicherung, welches soziale Notlagen und Gefährdungen, wie Wohnungslosigkeit oder Einkommen unter der Armutsgrenze, mildern soll: die auf Ebene der Länder und Gemeinden organisierte Sozialhilfe. Sozialhilfe ist eine steuerfinanzierte, bedarfsgeprüfte Leistung und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Sicherung des Lebensunterhalts gibt (Erwerbsarbeit, familiäre materielle Ressourcen oder andere gesetzliche Leistungen). Bestehende Vermögen müssen vor dem Bezug von Sozialhilfe verbraucht werden. Darüber hinaus wird Sozialhilfe nie automatisch vergeben, sondern muss immer beantragt werden.
Die Sozialhilfe hat sich von ihrer ursprünglichen Aufgabe weit entfernt und muss bei immer mehr Risiken einspringen. Darüber hinaus dürfen einige strukturelle Probleme der Sozialhilfe nicht unerwähnt bleiben: Prinzipiell sind zwar Rechtsansprüche vorgesehen, aber die Realisierung ist oft schwierig – wenn Anträge z.B. bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden müssen und dort alle Details über Einkommens- und Lebensverhältnisse offenzulegen sind. Die Folgen dieser Stigmatisierung sind hohe Non-Take-Up-Rates: Viele Anspruchsberechtigte stellen keine Anträge auf Sozialhilfe.

Ping-Pong-Spiel zwischen Bund und Ländern
Die legislative Kompetenz der Sozialpolitik ist zwischen Bund (Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsmarktpolitik und Familienleistungen) und Ländern (Sozialhilfe, teilw. Pflegevorsorge bzw. teilweise familienrelevante Leistungen) aufgeteilt. Zurzeit existieren (zu) viele Institutionen und somit Schnittstellen, was, infolge unklarer Zuständigkeiten, zu Einschränkungen bei der Leistungsinanspruchnahme führt. Da es in vielen Bereichen hinsichtlich der Zuständigkeit keine klare Regelung zwischen Bund und Ländern gibt (z.B. bei der Unterstützung von Integrationsvereinen), kommt es oft zu einem „Ping-Pong-Spiel“ der Verantwortlichkeiten.
Ein wichtiger Aufgabenbereich der Bundesländer (und somit auch von Wien) ist die Bereitstellung sozialer Dienstleistungen, wie zum Beispiel Altenpflege, Betreuung von Menschen mit Behinderung und Wohnungslosenhilfe. Diese können entweder durch staatliche Institutionen selbst erbracht werden oder die öffentliche Hand übernimmt eine (Teil-)Finanzierung von sozialen TrägerInnenorganisationen, die dann die Leistung erbringen. Es ist jedoch eine klare Dominanz von Geldleistungen gegenüber Sach- und Dienstleistungen festzustellen. Im Jahr 2005 wurden 71% aller Sozialleistungen als Geldleistungen ausbezahlt. Dadurch kommt es zu einem ungenügenden Angebot an sozialen Dienstleistungen, z. b. dem Fehlen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung pflegebedürftiger älterer Menschen und Personen mit psychischen Erkrankungen sowie von Asylberatung und -betreuung oder Sozialberatung. Die Folgen sind bekannt: Einerseits müssen die notwendigen Leistungen zu einem überwiegenden Teil vom informellen Haushaltssektor bereitgestellt werden, in dem hauptsächlich Frauen unbezahlte Arbeit verrichten. Andererseits bleiben gesellschaftliche Randgruppen ihrem Schicksal überlassen oder sind auf private Vereine angewiesen (z.B. dem Verein Ute Bock im Fall nichtbetreuter AsylwerberInnen).

Workfare und Sozialdemokratie
In Österreich hat sich die Ausrichtung der Sozialpolitik seit den 1990er Jahren infolge veränderter gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse und ökonomischer Konstellationen gewandelt. Wurde bereits seit den 1980er Jahren von der Ausweitung sozialpolitischer Maßnahmen abgesehen, so ist seit dem EU-Beitritt 1995 ein wirklicher Wandel hin zum workfare-state zu auszumachen. Es gibt zwar Geld für die prekarisierende, workfareistische Arbeitsmarktpolitik; die finanziellen Spielräume für sinnvolle, armutsbekämpfende und Lebensperspektiven ermöglichende sozialpolitische Maßnahmen sind aber mit Hilfe der Wirtschafts- und Währungsunion und der Maastricht-Kriterien weitgehend eingeschränkt worden.
Es ist nicht verwunderlich, dass die bürgerlichen politischen Kräfte (insbesondere die schwarzblaue Regierung 2000-2008) diese Entwicklungen in Österreich maßgeblich vorantrieben haben. In diesem Prozess spielte jedoch auch die Sozialdemokratie eine sehr unrühmliche Rolle. Mit der Neuorientierung am so genannten „Dritten Weg“ ab Mitte der 1990er Jahre initiierte und unterstützte die SPÖ immer öfter neoliberale Projekte. Die von Tony Blair und „New Labour“ vorangetriebene Politik der sozialdemokratischen Erneuerung in Europa führte unter anderem zu einer Neubesetzung von zentralen sozialdemokratischen Begriffen. Auch wenn das Ziel einer Überwindung der Klassengesellschaft schon lange keinen Platz mehr in der SPÖ hatte, galt lange Zeit zumindest der Vorsatz, durch die Mittel des Sozialstaats und die Umverteilung materieller Güter die „Ungleichheiten etwas gleicher werden zu lassen“. Von dieser „Verteilungsgerechtigkeit“ grenzte sich die Politik des Dritten Weges vehement ab. Nicht mehr die möglichst gerechte Verteilung sollte erreicht werden, sondern das neue Ideal der Gleichheit erschöpft sich bereits in der Beteiligung an der Erwirtschaftung des Wohlstands selbst: „Die neue Politik bestimmt Gleichheit als Inklusion und Ungleichheit als Exklusion.“ Dieser Dritte Weg findet sich auch in der österreichischen Sozialdemokratie, konkret im 1998 verabschiedeten SPÖ-Parteiprogramm: „‚Gleichheit‘ wird auch hier zu ‚Chancengleichheit‘, Gerechtigkeit zur ‚gleichberechtigten Teilhabe aller an der Gesellschaft‘, und ganz im Stile von Blair wird ein vorgeblicher ‚Mittelweg‘ gesucht, der in der Formulierung der ‚solidarischen Leistungsgesellschaft‘ seinen Ausdruck findet.“
Getragen wurde diese neoliberale Umorientierung der SPÖ nicht nur von der Bundes-SPÖ unter dem damaligen Bundeskanzler Viktor Klima, sondern auch von der Wiener SPÖ, die schon damals unter Führung des noch immer amtierenden Bürgermeisters, Michael Häupl, stand.

Der Fonds Soziales Wien
Vor dem Hintergrund der seit 1945 bestehenden strukturellen Versorgungslücken und den neoliberalen Verschlechterungen der letzten Jahrzehnte könnte der Eindruck entstehen, es gäbe ein großes Verbesserungspotential, um das sich ein absolut sozialdemokratisch regiertes Bundesland kümmern könnte. Denn trotz der problematischen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt dem Land Wien der wichtige Bereich der sozialen Dienstleistungen. Doch eine dringend nötige Reform des „Sozialen Wiens“ wurde in den letzten Jahrzehnten kaum diskutiert. Die Tatsachen einer steigenden Zahl von Betroffenen, komplexerer Betreuungslagen oder der zunehmenden Belastungen von MitarbeiterInnen aufgrund von Ressourcenverknappung wurden ignoriert.
Stattdessen wurde im Laufe des Jahres 2004 im Gemeinderat an einer Verwaltungsreform im Sozial- und Gesundheitsbereich gebastelt und der Fonds Soziales Wien (FSW) wurde als neuer zentraler Akteur eingeführt. Dieser sollte dazu dienen, große Teile des kommunalen Sozialbereichs (namentlich die Altenpflege, das Behindertenwesen und die Wohnungslosenhilfe) in eine privatrechtliche Organisationsform zu überführen. Implizites Ziel dieser Ausgliederung war es, öffentliche Auftragsvergabekriterien zu umgehen und den „freien Markt“ walten zu lassen. Bislang waren für die drei Organisationselemente sozialer Dienstleistungen – Planung, Steuerung und Umsetzung – die MA 12 (das „Sozialamt“) und die MA 47 (das Amt für Betreuung und Pflege) zuständig. Nun sind diese drei Organisationselemente strikt getrennt. Während den Magistraten nur mehr die (Deutungs-)Hoheit über die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der sozialen Dienstleistungen bleibt, ist der FSW nun für die Steuerung, d.h. für die Leistungsvorgaben, deren Kontrolle sowie für die Finanzierung der Leistungen zuständig. Privatrechtliche TrägerInnenorganisationen führen die Dienstleistungen aus. (Abb.1)
Konkret sieht der Weg hin zu der Inanspruchnahme einer sozialen Dienstleistung in Wien nun in etwa so aus: Nach der Pflegegeldeinstufung beim Bundessozialamt, muss von der/dem potentiellen KlientIn beim FSW ein Antrag auf (beispielsweise) Pflege- oder Behindertenhilfe gestellt werden. Wenn dieser Antrag vom FSW – nach einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs (!) Monaten – bewilligt wird, kann sich die/der EmpfängerIn sozialer Dienstleistungen an eine – vom FSW unterstützte – soziale TrägerInnenorganisation wenden und die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Der FSW steht demnach quasi über den sozialen TrägerInnenorganisationen und übt eine ungemeine Macht auf sie aus, indem er als Vermittler des „Kontingents von potentiellen KlientInnen“ wirkt.
Prinzipiell entspricht diese Ausgliederung und Teilprivatisierung großer Teile der öffentlichen Sozialverwaltung ganz den Techniken des New Public Managements. Durch die Aufteilung in klar voneinander segmentierte Verantwortungsbereiche soll, so das Argument der Stadt Wien, Transparenz geschaffen werden. Weiters wird argumentiert, dass hierdurch klarer wird, welche Person welche Dienstleistungen und welche Organisation wie viel Geld für die Durchführung dieser Dienstleistung erhalte. Darüber hinaus sollen durch die Dreigliederung der Verwaltung Effizienzgewinne erzielt werden. Jede Organisationseinheit hätte nun klar umgrenzte Aufgaben; Doppelg¬¬leisigkeiten könnten dadurch verhindert werden. Schlussendlich würde eine Markt- und Wettbewerbsorientierung im Bereich der sozialen DienstleisterInnen die Gleichbehandlung aller AnbieterInnen ermöglichen (keine Organisation könne mehr bevorzugt werden) und zur Anhebung von Qualitätsstandards beitragen. Durch wachsende Transparenz und permanentes Controlling müssten zwangsläufig bestimmte Mindeststandards eingeführt werden, so der Tenor.

Die befürchteten Folgen der Ausgliederung
Demgegenüber war jedoch bereits der Prozess der Ausgliederung für viele betroffene TrägerInnenorganisationen vollkommen unklar und diffus – vielfach wurde der FSW als „intransparente Black Box“ beschrieben –, da sie in den Prozess der Ausgliederung nicht bzw. nur ungenügend eingebunden wurden. Zudem befürchteten viele in diesem Bereich Tätige, dass die neoliberal inspirierte Reformstrategie gravierende negative Folgen haben würde. So argumentierten VertreterInnen der Initiative „Soziale Arbeit – gestern, heute, morgen“, dass die Implementierung des Fonds Soziales Wiens folgende Verschlechterungen mit sich bringen würde:
1. Leistungskürzungen;
2. Einschränkungen demokratischer Mitbestimmung und Kontrolle durch den FSW;
3. Konzentration von AnbieterInnen durch „Marktbereinigungsmechanismen“: Durchsetzung von Billigst- statt BestbieterInnen;
4. Sinkende Kooperationsbereitschaft; zunehmende Spezialisierung der einzelnen sozialen TrägerInnenorganisationen, Fokussierung auf bestimmte KlientInnengruppen (sogenanntes „creaming“, benannt nach Créme: Man sucht sich die besten Teile heraus);
5. Erste Schritte in Richtung Privatisierung des Sozialbereiches mit den üblichen Auswirkungen auf die Beschäftigten (Rationalisierungen, Flexibilisierung der Arbeitszeiten, Deregulierung der Beschäftigungsverhältnisse, Intensivierung der Arbeit, Kürzung der Gehälter etc.);
6. Zunehmende „KundInnenorientierung“, die dazu führt, dass KundInnen eigenständig das „beste Angebot auswählen“ sollen, was im Bereich der sozialen Dienstleistungen heißt, dass die Betroffenen sich die Bearbeitung der eigenen Probleme selbst organisieren müssen;

Befunde aus der Praxis
Seit der Implementierung des FSW sind sechs Jahre vergangen. Ob die befürchteten Folgen der Ausgliederung wirklich so eingetreten sind, ist aufgrund dünner Quellenlage schwierig zu beantworten. Dieses Problem ist symptomatisch für den Prozess der Implementierung des Fonds Soziales Wien. Es gibt so gut wie keine wissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit den Folgen von Ausgliederungen beschäftigen – als positive Ausnahme kann das bereits oben erwähnte Projekt „Fachliche Standards in der Sozialarbeit“ genannt werden. Aber auch die sozialen TrägerInnenorganisationen, die sich immer wieder zu sozialpolitischen Themen in der (medialen) Öffentlichkeit zu Wort melden, verhalten sich aufgrund der enormen Abhängigkeit vom FSW derzeit vollkommen ruhig.
Einige Punkte zu den Folgen der Ausgliederung lassen sich jedoch skizzieren:
Durch die Gründung des FSW als Controlling-Organ konnten die Qualitätsstandards im Bereich der sozialen Dienstleistungen tatsächlich angehoben und durchgesetzt werden. Folge dieser Durchsetzung von Qualitätsstandards ist, dass soziale DienstleisterInnen nur mehr in dem Bereich arbeiten können, indem sie eine Ausbildung haben. Dies führt jedoch vor dem Hintergrund der angespannten Arbeitsmarktsituation zu Qualifizierungsdruck bei den Betroffenen. Die Angst, den eigenen Arbeitsplatz aufgrund ungenügender Qualifikation zu verlieren oder persönliche Probleme, Job und Ausbildung unter einen Hut zu bekommen, sind ebenfalls Folgen der Unterfinanzierung des Sozialbereichs.
Die Einführung des Fonds Soziales Wien zog eine Monopolisierung der Leistungsvergabe mit sich. Im Grunde entscheidet nun der FSW allein darüber, welcher/m KlientIn welche Leistungen zuerkannt werden. Das führt dazu, dass basale Tätigkeiten, wie Haare oder Nägel schneiden, häufig nicht im Leistungskatalog enthalten sind und von dem/der KlientIn selbst bezahlt werden müssen. Darüber hinaus erschwert die für Österreich so spezifische Aufteilung in Bund- und Länderkompetenzen den Zugang zu Leistungen.
Der bürokratische Verwaltungsaufwand ist durch die Einführung des FSW konstant angestiegen. Die Leistungsverträge machen eine penible Dokumentation der erbrachten Leistungen notwendig. Diese macht die Arbeit sozialer TrägerInnenorganisation einerseits zunehmend transparent und hebt damit auch deren Qualität. Andererseits führt diese Praxis – wie bereits befürchtet – aber auch dazu, dass die Sozialen DienstleisterInnen weniger Zeit für ihre KlientInnen haben. Darüber hinaus wird die Sinnhaftigkeit dieser Form der Dokumentation immer mehr hinterfragt. Ist eine lückenlose Information über soziale Dienstleistungen für einige Forschungsbereiche durchaus sinnvoll, so zeigt sich in der Praxis, dass die standardisierten Fragebögen für die nachvollziehbare Darstellung konkreter Fälle häufig völlig inadäquat sind.
Auch die implizite Annahme, die hinter diesem Dokumentations- und Quantifizierungszwang steht – die Möglichkeit einer exakten Messbarkeit sozialer Dienstleistungen – wird von einigen sozialen DienstleisterInnen kritisch hinterfragt: „Sozialarbeit ist ein wechselseitiger Prozess, der Vertrauensbildung voraussetzt und in dem ein vereinbarter Maßnahmenplan immer wieder verändert werden muss. In der Sozialarbeit muss eine vielschichtige Problemsituation analysiert, mit der KlientIn eine Problemlösung erarbeitet und sie/er bei der Umsetzung unterstützt werden.“
Durch die Aufgliederung im FSW in drei Bereiche gibt es mittlerweile Zielgruppen, die nicht klar zuordenbar sind und daher in keinen der Bereiche hineinfallen. Als Beispiel können hier wohnungslose Menschen mit Suchtproblemen oder Entlassene der forensischen Psychiatrie genannt werden. Diese Personen werden vom FSW dorthin verwiesen, wo sich jemand bereiterklärt, sie aufzunehmen, egal ob das nun die Wohnungslosen- oder Behindertenhilfe ist. Mit dieser willkürlichen Aufteilung können die Probleme der KlientInnen nicht adäquat gelöst werden.
Auch für ältere LeistungsempfängerInnen hat sich durch die in der Ausgliederung enthaltene „KundInnenorientierung“ nicht viel verbessert. So ist die „unbürokratische, leicht zugängliche Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige, die bisher durch SozialarbeiterInnen und SeniorenberaterInnen nicht nur Beratung, sondern auch Unterstützung geboten hat, zerstört.“ Die KlientInnen müssen sich nun selbst (am besten im Internet) alle Wege zusammensuchen und scheitern regelmäßig an diesen neuen Hürden.
Es gibt bislang wenig Hinweise auf allgemeine Leistungskürzungen seit der Einführung des FSW. Dass Spezialprogramme allerdings zunehmend gekürzt werden, scheint offensichtlich. Beispielsweise strich der FSW 2008 erstmals seine Förderung von 40.000 Euro für Psychotherapie von Folterüberlebenden. Budgets für Spezialprogramme werden nur mehr von Jahr zu Jahr vergeben. Dies führt immer häufiger dazu, dass es weder für KlientInnen noch für soziale DienstleisterInnen Sicherheiten auf angemessene Basisfinanzierung gibt.

Wider die Neoliberalisierung der Sozialpolitik!
Mit den Veränderungen der modernen Wohlfahrtsstaaten seit den 1970er Jahren und deren Übergang von einer Politik des welfare zu einer Politik des workfare ging auch ein neues Menschenbild einher. Soziale Bedürftigkeit wurde und wird zunehmend als individuelles Defizit gesehen, das von den „KundInnen sozialer Dienstleistungen“ selbst behoben werden muss. Neben dieser ideologischen Wende führte der neoliberale Umbau der Sozialpolitik auch materiell zu ziemlichen Einschnitten. Sozialleistungen wurden – auch im „roten“ Wien – gekürzt, während Armutsraten und die Zahl der Personen, die von der Gesellschaft zunehmend ausgegrenzt sind, kontinuierlich ansteigen. Die Partei, die sich die Lösung der „sozialen Frage“ quasi ins Parteiprogramm geschrieben hat – die SPÖ – hat all diese Verschlechterungen im Sozialbereich teilweise mitgetragen, teilweise selbst forciert. Nur ein aktiver Widerstand der Betroffenen, der die Probleme thematisiert und die im Wahljahr unter Druck stehende Wiener SPÖ damit konfrontiert, kann dazu führen, dass eine Abkehr von diesen Politiken vollzogen wird.

Anmerkungen
Wehsely, Sonja, unter: http://www.wien.spoe.at/mag-sonja-wehsely
Im Gegensatz zum historischen Roten Wien beszeichnet „rot“ hier das sozialdemokratisch regierte Wien der Gegenwart.
Jessop, Bob: Kapitalismus. Regulation. Staat, Hamburg 2007, S.224
Hirsch, Joachim: Materialistische Staatstheorie. Transformationsprozesse des kapitalistischen Staatensystems, Hamburg 2005, S.117
Ebd., S.219ff.
Ebd.
Atzmüller, Roland: Die Entwicklungen der Arbeitsmarktpolitik in Österreich. Dimensionen von Workfare in der österreichischen Sozialpolitik, in: Kurswechsel, 4 (2009), S.24
Urban, Hans-Jürgen: Deregulierter Standort-Kapitalismus? – Krise und Erneuerung des Sozialstaates, in: Schmitthenner, Horst (Hg.): Der „schlanke“ Staat. Zukunft des Sozialstaates – Sozialstaat der Zukunft, Hamburg 1995, S.17
Auch wenn der Begriff workfare häufig für Debatten um Veränderungen in der Arbeitswelt (Stichwort: Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse) verwendet wird, kann er auch für Veränderungen sozialpolitischer Programme herangezogen werden. Vgl. Atzmüller, Roland: Die Pädagogisierung von Arbeitsverhältnissen und Staat, in: Perspektiven. Magazin für linke Theorie und Praxis, Nr. 10 (2010), S. 22–28
Wacquant, Loic: Bestrafen der Armen. Zur neuen Regierung der sozialen Unsicherheit, Opladen 2009, S.10ff.
Korpi, Walter: Welfare-State Regress in Western Europe: Politics, Institutions, Globalization and Europeanization, in: Annual Review of Sociology, No.29 (2003), S.589
Foucault, Michel: Die Geburt der Biopolitik. Geschichte der Gouvernementalität II, Frankfurt/Main 2006, S. 314
vgl. Atzmüller, Roland: Die Pädagogisierung von Arbeitsverhältnissen und Staat, a.a.O.
vgl. Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB: Was bleibt vom „roten“ Wien? Fonds Soziales Wien. Die Stunde der Effizienz, unter: http://www.auge.or.at/_TCgi_Images/auge/20040930145813_alternative_extra10a_1.pdf
Diese Operationalisierbarkeit, d.h. die Vorstellung, dass Leistungen genau benannt und aufsummierbar werden, ist betriebswirtschaftlich gewollt und aus der Perspektive einer ermächtigenden sozialen Arbeit völlig verfehlt.
Dabei handelt es sich um ein quasi informelles System, in dem Löhne, Arbeitsbedingungen und staatliche Sicherungssysteme in konsensualem Einvernehmen zwischen den VertreterInnen der Spitzenbürokratie ausverhandelt statt durch offen ausgetragene Konflikte, wie zum Beispiel Streiks, errungen zu werden.
Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Austrokorporatismus am Ende?, in: Dachs, Herbert et al. (Hg.): Politik in Österreich. Das Handbuch. Wien 2006, S. 627
Esping-Andersen, Gøsta (1991) The three worlds of welfare capitalism. Cambridge
Diese wird eventuell in nächster Zeit durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelöst.
Heitzmann, Karin (2009) TrägerInnen der österreichischen Armutsbekämpfung, in: Dimmel, Nikolaus/Heitzmann, Karin/Schenk, Martin (Hg.): Handbuch Armut in Österreich, Wien 2009, S 388 – 397
Für eine ausführliche Darstellung des Dritten Weges siehe Opratko, Benjamin: Quo vadis Sozialdemokratie?, in: Perspektiven. Magazin für linke Theorie und Praxis, Nr.2 (2007), S.6-11
vgl. Mahnkopf, Birgit: Formel 1 der neuen Sozialdemokratie: Gerechtigkeit durch Ungleichheit. Zur Neuinterpretation der sozialen Frage im globalen Kapitalismus, in: Prokla 121 (2000), S. 489–525
Giddens, Anthony: Der Dritte Weg. Die Erneuerung der sozialen Demokratie, Frankfurt 1998, S. 120
Opratko, a.a.O., S. 9
Darunter fallen auch AsylwerberInnen ohne fixen Unterhalt.
Konkret ist der Weg hin zur Inanspruchnahme einer sozialen Dienstleistung viel komplexer und je nach Bereich verschieden. Für nähere Infos siehe: http://behinderung.fsw.at/information/bz_behindertenhilfe/index.html oder http://www.fsw.at/broschueren/broschueren_ex/brosch_pflege_betreuung.html
vgl. Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB, a.a.O.
Ziel der Initiative „Soziale Arbeit – gestern, heute, morgen“ war es, „Fachliche Standards in der Sozialarbeit“ zu diskutieren und damit zur Schärfung der fachlichen Perspektive von MitarbeiterInnen in sozialen Organisationen beizutragen und Qualitätsdebatten durch das Mitwirken der SozialarbeiterInnen inhaltlich neu zu beleben, unter: http://www.sozialearbeit.at/
Vgl. Diebäcker, Marc/Ranftler, Judith/Strahner, Tamara/Wolfgruber, Gudrun: Neoliberale Strategien und die Regulierung sozialer Organisationen im lokalen Staat. Politisches zur Depolitisierung und Deprofessionalisierung der Sozialen Arbeit – Teil 1.Unter: http://www.soziales-kapital.at/index.php/sozialeskapital/article/viewFile/150/213.pdf
vgl. „Fachliche Standards in der Sozialarbeit“, a.a.O.
Vgl. Augustin, 256-07/2009
Vgl. Augustin, a.a.O.
vgl. derStandard.at, 12.12.2008





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