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	<title>PERSPEKTIVEN : Magazin für linke Theorie und Praxis &#187; Definitionsmacht</title>
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		<title>Definitionsmacht und sexualisierte Gewalt</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 12:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>benni</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Definitionsmacht]]></category>
		<category><![CDATA[Feminismus]]></category>
		<category><![CDATA[Sexismus]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Wochen haben wir uns ausf&#252;hrlich mit dem Thema sexualisierte Gewalt besch&#228;ftigt. In diesem kurzen Papier halten wir erste Ergebnisse unserer Diskussionen und unser Bekenntnis zum Konzept der Definitionsmacht fest.

1. Als emanzipatorische Organisation teilt Perspektiven einen antisexistischen Grundkonsens. Das bedeutet, dass wir gegen strukturelle, geschlechtsspezifische Machtverh&#228;ltnisse sowohl gesellschaftspolitisch ank&#228;mpfen, als auch auf individueller Ebene f&#252;r eine antisexistische Praxis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Wochen haben wir uns ausf&#252;hrlich mit dem Thema sexualisierte Gewalt besch&#228;ftigt. In diesem kurzen Papier halten wir erste Ergebnisse unserer Diskussionen und unser Bekenntnis zum Konzept der Definitionsmacht fest.<br />
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<li>1. Als emanzipatorische Organisation teilt Perspektiven einen antisexistischen Grundkonsens. Das bedeutet, dass wir gegen strukturelle, geschlechtsspezifische Machtverh&#228;ltnisse sowohl gesellschaftspolitisch ank&#228;mpfen, als auch auf individueller Ebene f&#252;r eine antisexistische Praxis eintreten.</li>
<li>2. Innerhalb gegenw&#228;rtiger Gesellschaften ist die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen stark eingeschr&#228;nkt. Die bestehenden Geschlechterverh&#228;ltnisse kommen unter anderem in sexualisierter Gewalt zum Ausdruck und werden durch diese reproduziert. Dabei handelt es sich um einen politischen Akt, der nicht nur einzelne M&#228;nner* und Frauen* betrifft. Vergewaltigung ist nicht au&#223;er Kontrolle geratene Sexualit&#228;t, sondern sexualisierte Gewalt.</li>
<li>3. Das Fortbestehen eines strukturellen Macht- und Herrschaftsverh&#228;ltnisses zwischen Mann* und Frau* – auch in der Linken – macht „Definitionsmacht“ zu einem notwendigen Konzept. Hierbei geht es um die Anerkennung der Definitionsmacht &#252;ber sexualisierte Gewalt – also dar&#252;ber, welche Situationen und Erfahrungen als Grenz&#252;berschreitung zu definieren sind. Die vorherrschende, juristische Definition sexualisierter Gewalt verlangt ein sofortiges Sich-Wehren der Betroffenen, eine klare Benennung des T&#228;ters sowie (sichtbare) Beweise f&#252;r die Tat. Weil sexualisierte Gewalt zumeist im sozialen Nahbereich stattfindet, eine unmittelbare Einordnung und Reaktion im Moment des &#220;bergriffs oft kaum m&#246;glich ist und sich auch der Tatbeweis schwierig und entw&#252;rdigend gestaltet (dar&#252;ber hinaus wird ein Gro&#223;teil der F&#228;lle vor Gericht wegen mangelnden Beweisen eingestellt oder erst gar nicht verfolgt ), nimmt eine solche juristische Definition strukturell die T&#228;terperspektive ein und sch&#252;tzt diesen so.</li>
<li>4. Mit der „Definitionsmacht“ wird demgegen&#252;ber das pers&#246;nliche Empfinden einer Grenz&#252;berschreitung als Ausgangspunkt gesetzt, denn nur die Betroffene* selbst kann definieren, was sexualisierte Gewalt im je konkreten Einzelfall ist oder war; <em>diese Definition stellen wir nicht in Frage</em>. F&#252;r uns als Organisation bedeutet das Bekenntnis zur Definitionsmacht die aktive und bedingungslose Parteilichkeit mit der Betroffenen*. Ihre Definition wird vollst&#228;ndig akzeptiert und auch nicht durch „kritisches“ Nachfragen oder detektivische Beweisf&#252;hrung in Zweifel gezogen.</li>
<li>5. Perspektiven f&#252;hlen sich als feministische Organisation angerufen. Damit die Konsequenzen unseres Bekenntnisses zur Definitionsmacht von der ganzen Gruppe mitgetragen werden, muss ein transparenter Informationsprozess stattfinden. Zu diesen Konsequenzen geh&#246;rt unter anderem, dass falls es zu F&#228;llen sexualisierter Gewalt seitens eines Mitglieds kommen sollte, der T&#228;ter aus der Organisation ausgeschlossen wird und wir die Forderungen der Betroffenen* bedingungslos umsetzen. Das Bekenntnis zur Definitionsmacht bedeutet f&#252;r uns auch, nicht mit Organisationen, Initiativen etc. zusammenzuarbeiten, die T&#228;ter sch&#252;tzen. Wir m&#246;chten einen Raum darstellen, in dem Frauen* politisch aktiv sein k&#246;nnen und wollen. Definitionsmacht ist ein Erm&#228;chtigungsverh&#228;ltnis, das unter bestehenden Geschlechterverh&#228;ltnissen notwendig ist, um gemeinsame politische Praxis und gegenseitiges Vertrauen zu erm&#246;glichen.</li>
<li>6. Die Anerkennung der Definitionsmacht bedeutet keineswegs, dass antisexistische und feministische Praxis sich darin ersch&#246;pft. Vielmehr ist eine stetige Auseinandersetzung mit Antisexismus und Feminismus f&#252;r uns zentral.</li>
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